Vorschriften Schneeketten


Gesetzgebung nach Ländern

Deutschland

Sollte die Nutzung von Schneeketten auf einer bestimmten Strecke Ihres Weges vorgeschrieben sein, wird dies in Deutschland mit einem blauen Verkehrsschild am Straßenrand angegeben. Die maximal zulässige Geschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Des Weiteren ist es Pflicht, Winterreifen am Fahrzeug montiert zu haben und genügend Scheibenwischwasser mitzuführen. Schneesocken sind in Deutschland nicht erlaubt.

Frankreich

In Frankreich dürfen Sie Schneeketten nur verwenden, wenn Schnee auf der Straße liegt. Auf vielen Wegen besteht bei Schneefall Schneekettenpflicht. Ebenso ist die Nutzung von Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben.

Österreich

In Österreich dürfen Schneeketten nur genutzt werden, wenn dies wirklich nötig ist und die Straßenoberfläche durch überflüssige Nutzung nicht beschädigt wird. Orte, an denen Schneekettenpflicht besteht, sind mit dem blauen Verkehrszeichen für Schneekettenpflicht gekennzeichnet. In Österreich gilt mit Schneeketten eine Richtgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch die Montage von Winterreifen ist bei winterlichen Verhältnissen Pflicht.

Italien

Vom 15. Oktober bis zum 15. April besteht im Aostatal und auf der Brennerautobahn A22 die Pflicht, Schneeketten im Auto mitzuführen. In anderen Teilen Italiens ist die Mitnahme von Schneeketten im Allgemeinen nicht vorgeschrieben, die Anwendung kann jedoch auf bestimmten Wegen verlangt werden. Dies wird durch Verkehrszeichen angegeben.

Schweiz

Für die Schweiz gelten dieselben Regeln wie für Österreich: Wenn winterliche Verhältnisse den Einsatz von Schneeketten erfordern, ist der Autofahrer verpflichtet, Schneeketten zu montieren. Strecken, auf denen Schneekettenpflicht herrscht, sind mit blauen Verkehrszeichen markiert. Die maximale Geschwindigkeit unter Einsatz von Schneeketten beträgt 50 km/h. Im Gotthard- und Sankt-Bernhard-Tunnel sowie in Seelisberg ist die Nutzung von Schneeketten verboten.

Tschechien

Während der Wintermonate ist die Mitnahme von Schneeketten im Auto Pflicht, die Nutzung jedoch nur zugelassen, wenn Schnee auf der Straße liegt. Weiterhin gilt vom 1. November bis zum 31. März die Winterreifenpflicht. Die Winterreifen müssen den Hinweis M+S und ein Profil von mindestens 4 mm haben.

Kroatien

Auch in Kroatien ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht. Die Nutzung wird allerdings erst verlangt, sobald 5 cm Schnee oder mehr auf dem Weg liegen. Weiterhin besteht bei winterlichen Verhältnissen auch die Pflicht zur Mitnahme einer Schneeschaufel.

Slowakei

In der Slowakei ist die Nutzung von Schneeketten nur erlaubt, wenn der Weg mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Der Grund hierfür ist, dass die Straße nicht durch die überflüssige Nutzung von Schneeketten beschädigt werden soll.


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